Mittwoch, 28. April 2010

Impressionen vom Sonntag, bei Pit/Staff in Köln...

(klick mich oder kopier mich)

http://www.pit-staff.de/F-Fes10.html

Sonntag, 18. April 2010

also ich mein sie is echt gut..

einfach mal gammeln...

haben wir uns fürs WE. mal vorgenommen, und wir waren erfolgreich! Freue mich echt moin Maloche,... jip hat mich gefehlt die zwei Tage was zu schaffen macht Freude auch wenns Arbeit is....
Und isch hab neue Musi entdeckt richtig geile Musi, ich dacht immer dat Raggamuffin nur ein Privileg der Neger is aber da gibbet ne ,,lecker Meisje,, Namens Selah Sue die hats echt drauf un dat mit klassischer Gitarre einfach groovy!



Feine Musi!!!

Samstag, 17. April 2010

nach dem

ich heute viel Type O Negative gehört habe (machs gut Pete) habsch mich denn auch mal mit Sitcom. aufjeheitert Shabba Neger veräpplung! Es gibt für alles ein Ape...

R.I.P. Pete

deine Musik hat mich über manch schwere Stunde begleitet!
Und meine lieben Nachbarn auch, sehr schade hatte mich schon auf´s neue Album gefreut!

Soka Run Trailer!

Dinge die man sich sparen kann!

Das ist zb. ein persönlicher Besuch bei der GEZ um seine Anliegen schnell und unbürokratisch zu klären! Die sind so bescheuert da, nach drei Minuten hast du den Eindruck da arbeiten nur Hilfsschüler oder unterbemittelte. Oder die werden auf blöde sein geschult was ich mir auch gut vorstellen kann weil sooo dumm kann eigentlich kein Mensch sein!
Na wenigstens konnte ich die Hundesteuersache ein für alle mal klären und bin nicht verhaftet worden...

Freitag, 16. April 2010

Was it fine?

Mama?

...Shot him in his...MUAHAHAHAAA!

T-Rex

klingt schon so als wenn´s NIX für jeden wär, aber bitte hier:

Boa moin ma FREI!..

...wie geil! als erstes werd ich den Zurück gebliebenen vonne Stadt W mal nen Salzstreuer auf n Tisch stellen und abwarten! Sitcom mäßig werde ich dann entscheiden ob ich da rum brülle oder denen erklähre das mein Hund seit dem 9.2.2010 TOT ist die raffen das irgendwie nich oder wolln´s nich...
He he und dann fahr ich mal persönlich zur GEZ also morgen Abend Nachrchten schauen! Evtl. werd ich ja berühmt.....................
So und mein Sound dazu hört man hier:

Sonntag, 11. April 2010

Kein Aprilscherz!

Sowas muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Amtsgericht und Landgericht Wiesbaden waren nun seit dem Sommer 2009 mit einer Reihe von Verfahren rund um die Wegnahme einer aus dem Tierschutzverein Wiesbaden übernommenen Hündin beschäftigt.

Der Verein hatte die Hündin bei einem unangemeldeten Besuch ohne nähere Erläuterung aber unter einem vagen Verweis auf den angeblichen Verstoß gegen den Übernahmevertrag durch „einen Dritten“ herausverlangt, woraufhin die überrumpelte Übernehmerin den Hund heraus gab.

Es folgten vergebliche Klärungs- und Schlichtungsversuche gegenüber dem Verein, so dass es schließlich zu einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe des Hundes der Übernehmerin gegenüber dem Tierschutzverein vor dem AG Wiesbaden (Az.: 91 C 3984/09 (82) kam. Da die zuständige Richterin, Frau Dr. von Werder, in dem Fall keine Eilbedürftigkeit sah, da sie die Junghündin, die zuvor in Haus und Garten der Übernehmerin gehalten worden war und die Hundeschule besuchte, in der Hundeanlage mit Zwingern des Tierheims des Tierschutzvereins bestens aufgehoben sah.

Die Übernehmerin der Hündin klagte daraufhin auf Herausgabe der Hündin vor dem AG Wiesbaden. Auch in dem Klageverfahren (Az.: 91 C 4359/09-82) war Frau Dr. von Werder die zuständige Richterin. Obwohl die Klage auf Herausgabe schon im Juli 2009 anhängig gemacht worden war, terminierte Frau Dr. von Werder die mündliche Verhandlung erst auf den 30.11.2009. Die agile Junghündin saß zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung somit bereits seit 5 Monaten wieder in der Zwingeranlage des Tierschutzvereins – der seinerseits die Zwingerhaltung in seinem Übergabevertrag unter Androhung von Vertragsstrafe und Herausgabeverlangen des Hundes verbietet.

Bereits während des noch laufenden Verfahrens versuchte der Verein die Hündin an Dritte abzugeben, was weitere gerichtliche Schritte im Rahmen eines Eilverfahrens notwendig machte, um dies erfolgreich zu verhindern. Das Gericht regte an, dass sich der Verein freiwillig verpflichten solle, die Hündin bis zur Entscheidung der Klage nicht zu veräußern. Nachdem der Verein hierzu nicht bereit war und der anwaltliche Vertreter des Vereins nicht einmal zur mündlichen Verhandlung erschien, erging der gerichtliche Beschluss, dass die Hündin bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht veräußert werden dürfe, oder sonst wie Dritten verschafft werden dürfe (AG Wiesbaden, Az.: 93 C 6184/09 (29).

Hiergegen legte der Verein Widerspruch ein. In der Verhandlung über den Widerspruch erschien der Vertreter des Vereins abermals nicht, sondern schickte aufgrund seiner angeblichen schwerer, kurzfristiger Erkrankung eine Kollegin, die dem Hinweis des Gerichts folgte, mit einer Entscheidung über die Weitergabe der Hündin an Dritte bis zur Entscheidung in der Klagesache zu warten und bis dahin über den Widerspruch nicht entscheiden zu lassen.

Die Klage auf Herausgabe der Hündin wurde abgewiesen. Zwar war unstreitig, dass die Übernehmerin und alleinige Unterzeichnerin des Übergabevertrags selbst zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form gegen den Übergabevertrag verstoßen hatte. Aber angeblich habe dies eine dritte Person getan, nämlich ihr Mann..

Für eine dritte Person sei ein Übernehmer aber voll verantwortlich und habe stets dafür Sorge zu tragen, dass der Übernahmevertrag umfassend eingehalten wird.

Indem die Übernehmerin es hier ihrem Mann überließ, den Hund eine kurze Strecke bzw. auf dem Hundeplatz zu führen und es in diesen Momenten angeblich zum Verstoß gegen den Übernahmevertrag kam, sei ein „eigenes Verschulden gegeben, das zur Vertragsverletzung führe.“

Angemerkt sei noch, dass weder der Ehemann noch Zeugen im Rahmen des Verfahrens zu den angeblichen Verstößen jemals gehört wurden. Beweisangeboten wurde nicht nachgekommen.

Nachdem das Verfahren ganze Ordner füllte, umfassten die Entscheidungsgründe gerade eine DIN4-Seite.

Es liegt auf der Hand, dass die Konstruktion eines „Erfüllungsgehilfen“, der sobald er den Hund eines anderen an die Leine nimmt, dessen Übergabevertrag mit dem Tierschutzverein erfüllen soll, völlig lebensfremd ist.

Wäre dies der Fall, so müsste derjenige, der einen Tierschutzvertrag abgeschlossen hat, zunächst jedem, dem der Hund überlassen wird, diesen Übergabevertrag vorlegen. Dem nicht genug: Das Verhalten des „Erfüllungsgehilfen“ würde dem Übernehmer – so Frau Dr. Werder vom AG Wiesbaden – vollumfänglich zugerechnet, er würde dafür voll und ganz einstehen.

Verstößt dann dieser „Erfüllungsgehilfe“ bewusst oder unbewusst gegen eine noch so überraschende und exotische Klausel des Vertrags, hätte der Tierschutzverein sofort das Recht, den Hund gegenüber dem Übernehmer (!) heraus zu verlangen.
Denkt man sich die Auffassung von Frau Dr. Werder zu Ende, so würde dies dazu führen, dass der Übernehmer eines Hundes im Rahmen eines (Tier-)Schutzvertrages seinen Hund z.B.
bei urlaubs-, berufs- oder krankheitsbedinger Abwesenheit nie mehr in eine Hundepension oder eine sonstige Obhut geben könnte, da er Gefahr liefe, dass ihm der Hund vom Tierschutzverein weggenommen würde, falls die betreuende Person den Hund einmal im Garten bei schönem Wetter an einer Kette oder ähnlichem angebunden hätte;
niemals gefahrlos nach einem Eingriff zur Beobachtung beim Tierarzt lassen könnte, weil vielleicht eine Arzthelferin unwissentlich gegen die zahlreichen Klauseln des Übernahmevertrages des Tierschutzvereins verstoßen würde;
nicht zur Pflege in einem Hundesalon abgeben könnte, ohne Gefahr zu laufen, dass er seinen Hund weggenommen bekommt, wenn ein Mitarbeiter des Salons die Nerven verliert und den Hund schlägt;
niemals Dritten zum Spazierengehen mitgeben könnte, weil er nie sicher gehen könnte, ob nicht ein von dem Beklagten unerwünschtes Erziehungsmittel verwendet wird;
zu keinen Zeitpunkt, auch nur einen Augenblick (wie in diesem Fall), einem Dritten überlassen könnte, nicht einmal dem Ehemann oder anderen Familienangehörigen.

Es liegt auf der Hand, dass dies völlig an der Realität vorbei geht. Wäre dies die Intention eines (Tier-)Schutzvertrags, so könnte niemand mehr einen Hund oder ein anderes Heimtier aus einem Tierschutzverein übernehmen. Denn niemand kann lückenlos gewährleisten, dass er sein Tier sein ganzes Tierleben lang 24 St. am Tag selbst betreut oder dass bei der Betreuung durch andere der Vertrag stets eingehalten wird.

Die Übernehmerin legte gegen dieses Urteil dann folgerichtig auch Berufung ein. Aufgrund eines Verkehrsunfalls, mit erheblichen gesundheitlichen Folgen für die Übernehmerin des Hundes - sie benötigt aller Voraussicht nach ein künstliches Kniegelenk und kann aktuell nicht abschätzen, ob sie jemals wieder voll belastbar sein wird –, musste sie nach mehr als 8 Monaten den Kampf um ihre Hündin nun aufgeben.

Diese ist seit Juli 2009 weider im Tierheim und gilt laut dem Tierschutzverein Wiesbaden aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als schwer vermittelbar.

Minni Bulli Trick Dog

fein macht der das;-)

Zweitakt Saison Eröffnung!

Wie jedes Jahr Ostermontag am Landhaus Orbach bei Kürten. Noch recht frisch draußen aber es hätte auch regnen können!
Dafür gab es Bike´s zu sehen vom Feinsten!

Dieser Büffel fasziniert mich jedes Jahr aufs neue! Einfach totschick...



Auch selten eigenwillig und sowas von schlank gebaut, mit ordentlich Dampf. SDR200 sollte man falls man selbst 50kg. wiegt auf der Landstraße keine Feinde haben...



Hier hab ich mich erst gewundert aber an dem Umbau passt alles, dürfte ne Art Geheimwaffe sein!


Ganz was leckeres hab ich zuletzt beim Händler in solch einem Zustand gesehen und da bin ich noch Mofa gefahren.

Sonntag, 4. April 2010

Was soll blos werden!?

Mal ein intressantes Video dazu:
http://www.oldtimer-tv.com/oldtimer/DE/news/index.php?Seite=342


Wenn die recht haben und eigentlich haben die recht.
Der Karosseriebauer ist heutzutage zum Teiletauscher degradiert worden und bei den Kollegen KFZ Mechaniker´n siehts auch nicht grade rosig aus.
Kraftfahrzeugmechaniker kannst du heut ja gar nicht mehr lernen! Mechatroniker heist das heut und viel mehr als ein Diagnosegerät anschließen und sagen is kaputt.. muss neu... lernen die anscheinent nicht mehr! Sag mal nem Lehrling im dritten er soll den Schließwinkel einstellen, mehr als einen verwirrten Blick wirst du nicht bekommen oder der glaubt noch du willst ihn veralbern. Eigentlich sollt mir das ja recht sein werd ich so schnell nicht arbeitslos, aber was ist wenn ich mal nicht mehr bin? Ich meine wenn kein Nachwuchs die alten Handwerklichen Techniken erlernt stirbt das irgendwann aus! Finde heute mal einen guten Sattler, entweder is der viel zu weit wech, kann es nicht, kommt nicht in die Puschen oder er lässt sich seine Fähigkeiten in Gold auf wiegen... Daher frag ich mich echt was soll blos werden..

Samstag, 3. April 2010

MYTHEN und FAKTEN:

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MYTHOS: Der "Kampfhund" besitzt 82 (!) Zähne.
WAHRHEIT: Ein "Kampfhund" besitzt wie jeder Hund 42 Zähne. Er ist ja schließlich kein Alligator.

MYTHOS: Ein "Kampfhund" kann, bedingt durch seine spezielle Kieferform, nicht mehr loslassen, man muss ihm dann den Kiefer brechen. Ein "Kampfhund" verfügt über eine Kiefersperre.
WAHRHEIT: Ein "Kampfhund" besitzt wie jeder Hund einen völlig normalen Kiefer. Er kann jederzeit (auch beim sog. Verbeißen) wieder loslassen.

MYTHOS: Der Pitbull ist der einzige Hund der Welt, der beim Beißen noch atmen kann.
WAHRHEIT: In einem solchen Fall würden wir dringend empfehlen, keinem Hund mehr etwas zu Fressen zu geben (einen Knochen oder ähnliches), sonst würde er beim Fressen noch ersticken - und beim Hundesport würden die Schutzhunde reihenweise umfallen. ES KÖNNEN ALLE NOCH SCHNAUFEN!!!

MYTHOS: Ein "Kampfhund" kann seinen Kiefer aushängen und damit sein Maul doppelt so weit öffnen - dann wird er richtig gefährlich.
WAHRHEIT: Der Kiefermechanismus ist wie bei jedem Tier ausgebildet. Sollte der Hund einmal auf die Idee kommen, seinen Kiefer aushängen zu wollen, müssten Sie wohl sehr schnell den nächsten Tierarzt aufsuchen, um den Kiefer wieder einrenken zu lassen.

MYTHOS: Ein "Kampfhund" beißt mit über 150 kg/cm² zu.
WAHRHEIT: Eine zugrundelegbare wissenschaftliche Studie über den Druck von Hundebissen gibt es nicht. Nicht jeder Hund hat die gleiche Kraft (was bei Menschen ja auch so ist) - aber Angaben über kg/cm² sind eher aus dem mechanischen Bereich und würden in einer solchen Studie anders dargelegt werden. Zudem beißt ein Hund nicht immer mit der gleichen Kraft. Wenn er wütend ist, wird er sicher stärker zubeißen, als wenn er einfach einen Rivalen in seine Schranken weisen will. Schlussendlich wird niemand fragen: "Wie stark hat er denn nun gebissen?". Die Frage wird lauten: "Hat er gebissen?" und "Warum hat er gebissen?". Haben Sie gewusst: ein weißer Hai schafft diese angeblichen 150 kg/cm² gerade noch so.

MYTHOS: Ein "Kampfhund" besitzt eine Zahnleiste, die sich beim Beißen verhakt. Dadurch kann er nicht mehr loslassen und reißt dem Opfer ganze Stücke heraus.
WAHRHEIT: Nochmals: Die "Kampfhunde" gehören den Haushunden an (Canis Familiaris). Sie besitzen weder eine Kiefersperre, noch einen Seilzugmechanismus. Schädel, Zähne und Kiefer sind ausgebildet wie bei jedem anderen Hund auch.

MYTHOS: Kampfhunde verspüren keinerlei Schmerzen.
WAHRHEIT: Selbstverständlich spürt jeder Hund Schmerzen - denn alle Hunde sind anatomisch identisch mit Nervenbahnen und Zentralnervensystem ausgestattet. Es ist nur so, dass unsere Hunde durch die hohe Selbstsicherheit und ihr Durchhaltevermögen für die Dauer der Stresssituation diesen Schmerz leichter ertragen können. Das Märchen vom 'unzerstörbaren Hund' gehört deutlich ins Reich der Märchen.

MYTHOS: Pitbulls beißen ihre Jungen tot - und die Welpen beißen sich gegenseitig auch oft tot.
WAHRHEIT: Wenn das so wäre, gäbe es keine American Pitbull Terrier mehr, die Rasse wäre ausgestorben. Ein solches Verhalten rührt von einem gentechnischen Defekt her und kann hin und wieder bei allen Hunderassen auftreten.

TATSACHE IST: Wir könnten an dieser Stelle noch viele solcher Schauermärchen aufzählen. Bitte bedenken Sie, dass unsere Hunde ganz normale Hunde sind. Das einzig Mystische an diesen Rassen ist der Mensch. Ein Mythos ist immer ein Zeichen von Unwissenheit - und so entstehen dann solche Märchen.

Hand auf`s Herz... Es ist wichtig das Kontrolliert wird bei wem die Hunde Leben, den leider geraten viele in falsche Hände, die den Seriösen Haltern das Leben schwerer machen. Aber ein Verbot wäre sinnlos...

In Holland waren all diese Hunde rund 15 Jahre lang verboten. Hunde wurden auf der Strasse den Besitzern weggenommen, eingesperrt und getötet. Diese Jahr hat man festgestellt, dass die Beissunfälle sich nicht verändert haben und das Gesetz wurde schlicht und einfach aufgehoben - da es nachweislich nichts brachte!

Wenn jetzt also bald das Sommerloch in der Bildzeitung ansteht möge man sich erinnern;-)
Was ich nicht abstreiten möchte ist das Bulli´s einen sehr ausgeprägten Willen (Dickschädel) haben aber gefährlicher als andere Hunde macht sie das auch nicht.

Freitag, 2. April 2010

Schöne Feiertage!

V RALLY ISLA MALLORCA 2009 from voltereta76 on Vimeo.